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(Zuständigkeiten: RA Karsten Rößner und RAin Brigitte Merle)
Unser arbeitsrechtlicher Tätigkeitsschwerpunkt konzentriert sich überwiegend auf das Arbeitsrecht, insbesondere auf das Kündigungsschutzrecht, Tarifrecht und das immer wichtiger werdende Zeugnisrecht.
Aber bereits vor Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses ist es von besonderer Wichtigkeit, abzuschließende Arbeitsverträge vor einer Unterzeichnung diskret juristisch überprüfen zu lassen. Ein neuer Arbeitgeber braucht keine Kenntnis von einer juristischen Überprüfung im Hintergrund zu erlangen - diese Überprüfungen werden daher intern und zeitnah durchgeführt.
Übrigens hat jeder Arbeitnehmer gem. § 2 Abs. 1 NachweisGesetz das Recht darauf, spätestens einen Monat nach vereinbarter Arbeitsaufnahme einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausgehändigt zu erhalten.
Wir führen zudem Fortbildungsveranstaltungen für Betriebsräte durch. Nur ein informierter Betriebsrat kann seine Funktion umfassend und ordentlich durchführen. Betriebsräte haben einen gesetzlichen Fortbildungsanspruch. Informieren Sie sich zunächst bei uns, wir helfen Ihnen auch, die Kosten für derartige Weiter- und Fortbildungen bei Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen.