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(Zuständigkeiten: RA Karsten Rößner)
Häufige Anfragen und oft zu bearbeitende Mandate sind aus dem Bereich des straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenrechts zu verzeichnen. Zu schnelles Fahren oder die Nichteinhaltung des erforderlichen Mindestsicherheitsabstands auch bei LKW's führen oftmals zu Problemen.
Fast ebenso oft werden von der Kanzlei Verkehrsunfälle zivilrechtlich abgewickelt. Und dabei gilt: nur ein Anwalt berät Sie umfassend und vor allem interessengerecht! Versicherungen der gegnerischen Unfallseite werden meist kein Interesse daran haben, ein beispielsweise Ihnen zustehendes Schmerzensgeld in angemessener Höhe auszuzahlen. Im Interesse der Versicherungsgemeinschaft werden Ausgaben möglichst gering gehalten.
Zudem sollten Sie keinerlei Abtretungserklärungen an Versicherungen vorschnell unterschreiben, da eine hierauf erfolgte Tätigkeit der Versicherung eine zusätzlich notwenig gewordene anwaltliche Beratung nicht mehr zahlt. Die Versicherungen dürften im Hinblick auf die Übernahme von Anwaltskosten selten ein Interesse an der Tätigkeit eines Rechtsanwalts mit der Unfallabwicklung haben.
Ein weiterer Vorteil bei der Abwicklung durch einen Anwalt für Sie: die lästigen Formalien und Korrespondenzen mit Versicherungen, Gegener oder Polizei werden Ihnen abgenommen.
Was Sie zusätzlich absichert: der Anwalt haftet seinem Mandanten gegenüber für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Beratung!