Vertrags-, Erb- und Mietrecht

(Zuständigkeiten: RA Karsten Rößner)

Vertragsrecht

Die Kanzlei ist auch im Bereich des Vertragsrechts tätig. Viele Mandate werden aus dem Bereich des Mietrechts, Werkvertragsrechts (Baurecht) und des Kaufrechts bearbeitet.

Durch die gesetzlichen Neuerungen aus den Jahren 2001 und 2002 hat sich der gesamte Bereich des Schuld- oder Vertragsrechts zum Teil erheblich verändert. Die Rechte der Verbraucher wurden gestärkt. Dies bringt neue Unsicherheiten bei Händlern und Herstellern. Viele Allgemeine Geschäftsbedingungen wurden noch immer nicht an das neue Vertragsrecht angepasst.

Erbrecht/Testamentsvollstreckungen/Testamentsgestaltungen

Weiterhin werden Mandante aus dem Bereich des Erbrechts bearbeitet. So werdengemeinschaftliche Ehegattentestamente ebenso entworfen wie Erbverträge undindividuelle Testamente. Auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachtengehören zum Umfang unserer anwaltlichen Dienstleistung. 

Ferner werden Testamentsvollstreckungen effektiv und fundiert angeboten. Entsprechende Lehrgänge mit Leistungsnachweise in Form von Klausuren können nachgewiesen werden. RA Rößner hat 2011 von der AGT (Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.) eine dreijährige Zertifizierungerhalten. 

Schon in einer testamentarischen Gestaltung müssen Besonderheiten bedacht werden. Testamentsvollstreckungen bieten sich etwa an bei behinderten Familienmitgliedern, die Erben oder Pflichtteilsberechtigte sind, beiüberschuldeten Erben, bei minderjährigen Erben oder gerade dann, wenn der Erblasser sicher stellen will, dass sein Wille über seinen Tod hinaus 1:1 umgesetzt wird. Auch bei der Überlassung von Gesellschaftsanteilen sollte eine Testamentsvollstreckung in eine letztwillige Verfügung integriert werden.

Hinsichtlich der Anwaltsgebühren wird deutlich betont, dass die Frage der Anwaltsgebühren stets vor deren Entstehung angesprochen und erörtert werden. Hierauf wird ganz besonderer Wert gelegt! Übrigens sind sog. Erstberatungsgespräche betragsmäßig begrenzt. Fragen Sie deshalb einfach nach!

Mietrecht

Die Kanzlei Rößner betreut im Bereich des Mietrechts einerseits Mieter bei Fragen der Kündigungsregelungen und der Nebenkostenabrechnungen. Ebenso werden auch Vermietermandate betreut, insbesondere bei Fragen der Erstellung von Mietverträgen, Nebenkostenabrechungen und Kündigungsfragen.

Durch die Tätigkeiten sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite können die Rechtssuchenden davon profitieren, da die Interessen und Motivationen der jeweils anderen Vertragspartei der Kanzlei bekannt sind.